Elterngeld
Elterngeld berechnen: so wird die Höhe ermittelt
Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 % Ihres Elterngeld-Netto aus der Zeit vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Das Elterngeld-Netto ist eine pauschale Rechengröße und meist etwas niedriger als das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Die Rechnung in vier Schritten
- Bemessungszeitraum: Für Angestellte zählen die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt.
- Elterngeld-Brutto: der durchschnittliche laufende Bruttolohn dieser Monate, abzüglich einer Werbungskostenpauschale.
- Elterngeld-Netto: Vom Elterngeld-Brutto werden pauschale Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
- Ersatzrate: Sie bekommen 65 bis 100 % des Elterngeld-Netto, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat.
Die Regeln stehen in den §§ 2 bis 2f des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Ihren persönlichen Betrag zeigt Ihnen der kostenlose Elterngeldrechner in wenigen Minuten.
Schritt 1: der Bemessungszeitraum
Grundlage sind die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Bestimmte Monate werden automatisch übersprungen; der Zeitraum rückt dann entsprechend weiter in die Vergangenheit (§ 2b BEEG):
- Monate mit Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld,
- Monate, in denen Sie Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten bezogen haben,
- Monate mit einer Erkrankung, die maßgeblich durch die Schwangerschaft bedingt war (mit ärztlicher Bescheinigung),
- Monate im Wehrdienst.
Auf das Überspringen können Sie auf Antrag verzichten, auch nur für einzelne Monate. Monate mit wenig oder gar keinem Einkommen aus anderen Gründen, etwa wegen unbezahlten Urlaubs, bleiben dagegen im Zeitraum und zählen mit ihrem tatsächlichen Betrag. Bei Müttern sind es deshalb meist die 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begann. Für Selbstständige gilt das letzte Steuerjahr vor der Geburt, mehr dazu im Ratgeber Elterngeld für Selbstständige.
Schritt 2: das Elterngeld-Brutto
Gezählt wird der laufende Arbeitslohn laut Gehaltsabrechnungen. Dazu gehören auch geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen und der Verdienst aus einem Minijob. Nicht mitgezählt werden:
- Einmalzahlungen, die steuerlich als „sonstige Bezüge“ gelten, etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld, Jahresboni oder Quartalsprämien,
- steuerfreie Einnahmen, zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Von jedem Monat zieht die Elterngeldstelle ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Für Geburten in den Jahren 2025 bis 2027 sind das 102,50 € im Monat (1.230 € geteilt durch 12).
Schritt 3: das Elterngeld-Netto
Abgezogen werden nicht Ihre tatsächlichen Abzüge, sondern Pauschalen (§§ 2e und 2f BEEG):
- Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt, mit der Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend galt,
- Kirchensteuer pauschal 8 % in jedem Bundesland, aber nur bei Kirchenmitgliedschaft,
- Sozialabgaben pauschal 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung, jeweils nur, wenn Sie dort pflichtversichert waren.
Wie sich die Steuerklasse auswirkt und was bei einem Wechsel gilt, lesen Sie unter Steuerklassenwechsel und Elterngeld.
Schritt 4: die Ersatzrate
Wie viel Prozent Sie bekommen, hängt nur vom Elterngeld-Netto vor der Geburt ab (§ 2 Abs. 1 und 2 BEEG):
| Elterngeld-Netto vor der Geburt | Ersatzrate |
|---|---|
| bis 340 € | 100 % |
| unter 1.000 € | 67 % plus 0,1 Prozentpunkte je volle 2 € unter 1.000 € |
| 1.000 bis 1.200 € | 67 % |
| über 1.200 bis unter 1.240 € | 67 % minus 0,1 Prozentpunkte je volle 2 € über 1.200 € |
| ab 1.240 € | 65 % |
Das Basiselterngeld beträgt immer mindestens 300 €, auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten (§ 2 Abs. 4 BEEG). Höchstens sind es 1.800 €; diesen Betrag erreichen Sie ab einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 €. ElterngeldPlus ist halb so hoch, also 150 bis 900 € (mehr unter ElterngeldPlus).
Beispiele: so sieht die Rechnung aus
Beispiel 1: Elterngeld-Netto 2.000 €
Bei 2.000 € Elterngeld-Netto beträgt die Ersatzrate 65 %. Das ergibt 1.300 € Basiselterngeld im Monat oder 650 € ElterngeldPlus. Das Beispiel stammt aus der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesfamilienministeriums.
Beispiel 2: geringes Einkommen
Bei 700 € Elterngeld-Netto liegt der Betrag 300 € unter 1.000 €. Das sind 150 volle 2-Euro-Schritte, also 15 Prozentpunkte mehr: Die Ersatzrate beträgt 82 %. Ohne Einkommen nach der Geburt ergibt das 574 € Basiselterngeld (82 % von 700 €).
Beispiel 3: vom Bruttolohn zum Elterngeld
Eine Angestellte verdient 3.000 € brutto im Monat, hat Steuerklasse III, ist kirchensteuerpflichtig und gesetzlich kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Ihr Kind kommt im März 2026 zur Welt. So rechnet der offizielle Elterngeldrechner des Bundes diesen Testfall:
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 3.000,00 € |
| minus Werbungskostenpauschale | 102,50 € |
| minus Lohnsteuer (Steuerklasse III) | 46,66 € |
| minus Kirchensteuer (8 %) | 3,73 € |
| minus Sozialabgaben (21 % von 3.000 €) | 630,00 € |
| Elterngeld-Netto | 2.217,11 € |
| Basiselterngeld (65 %) | 1.441,12 € |
ElterngeldPlus wäre in diesem Beispiel halb so hoch: 720,56 € im Monat.
Beispiel 4: Einkommen nach der Geburt
Wer während des Elterngelds in Teilzeit arbeitet, bekommt die Ersatzrate auf die Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt. Für das Netto vor der Geburt gilt dabei eine Obergrenze von 2.770 €. Beispiel aus der Broschüre: 3.000 € Elterngeld-Netto vor der Geburt, 1.000 € danach. Gerechnet wird mit 2.770 € minus 1.000 € gleich 1.770 €; 65 % davon ergeben 1.150,50 € Basiselterngeld. Mehr dazu unter Elterngeld und Teilzeit.
Was hinzukommt und was angerechnet wird
- Geschwisterbonus: 10 % mehr, mindestens 75 € im Monat, wenn ältere Geschwister unter bestimmten Altersgrenzen im Haushalt leben (Geschwisterbonus).
- Mehrlingszuschlag: 300 € im Monat für jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt.
- Mutterschaftsgeld: Es wird zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss ab der Geburt voll auf das Elterngeld der Mutter angerechnet (Mutterschaftsgeld und Elterngeld).
- Andere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden ebenfalls angerechnet; 300 € Elterngeld bleiben dabei aber frei.
Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Selbst rechnen oder rechnen lassen
Die Formel ist einfach, die Steuer- und Abgabenpauschalen sind es nicht. Der Elterngeldrechner nimmt Ihnen diese Rechnung ab und zeigt das Ergebnis Monat für Monat. Wer zusätzlich den ausgearbeiteten Monatsplan, die Antragshilfe mit vorausgefülltem Antrag, die Elternzeit-Schreiben und Fristen-Erinnerungen möchte, kann den Elterngeldpilot-Plan für 39 € einmalig dazunehmen. Jedes Ergebnis bleibt eine Schätzung: Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle, und sie berät Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 2.000 € netto?
Bei einem Elterngeld-Netto von 2.000 € sind es 65 %, also 1.300 € Basiselterngeld oder 650 € ElterngeldPlus im Monat. Das Elterngeld-Netto ist aber nicht das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung, sondern eine pauschale Rechengröße. Ihren Wert zeigt der Rechner.
Ab welchem Einkommen gibt es den Höchstbetrag von 1.800 €?
Ab einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 € im Monat, denn 65 % davon sind 1.800 €. Ein höheres Einkommen erhöht das Basiselterngeld nicht weiter.
Zählen Weihnachtsgeld und Boni mit?
In der Regel nicht. Einmalzahlungen, die steuerlich als sonstige Bezüge gelten, bleiben außen vor. Provisionen oder Prämien zählen nur, wenn sie in jedem Monat des Bemessungszeitraums gezahlt wurden.
Muss ich auf Elterngeld Steuern zahlen?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen. Wer mehr als 410 € Elterngeld oder ähnliche Leistungen im Jahr erhält, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.