Antrag

Elterngeld beantragen: wann, wo und wie

Den Antrag stellen Sie nach der Geburt bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslands, online oder auf Papier. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für 3 Lebensmonate, deshalb lohnt es sich, ihn früh zu stellen.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Wann beantragen?

Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen, denn Sie brauchen die Geburtsurkunde. Planen können (und sollten) Sie vorher: Wer wann zu Hause ist und ob Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen, entscheiden Sie im Antrag.

Die wichtigste Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Geht der Antrag zum Beispiel im 5. Lebensmonat ein, gibt es Geld ab dem 2. Lebensmonat. Der erste Monat wäre verloren.

Wo beantragen?

Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslands. Der zentrale Einstieg ist seit August 2026 mein-elterngeldantrag.de: Sie geben die Postleitzahl ein und werden zum Online-Antrag Ihres Landes geleitet. ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an.

In 11 Ländern gilt derselbe bundeseinheitliche Papierantrag. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben eigene Formulare. Details für Ihr Land finden Sie auf Elterngeld beantragen nach Bundesland.

Wer unterschreibt?

Die antragstellende Person unterschreibt. Der andere Elternteil unterschreibt mit, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt (zur Kenntnisnahme, § 7 Abs. 3 BEEG). In vielen Ländern endet auch der Online-Antrag mit Ausdrucken und Unterschreiben; mit Online-Ausweis geht es in einigen Ländern ganz digital.

Checkliste: diese Unterlagen brauchen Sie

  • Geburtsurkunde „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original (vom Standesamt, kostenlos)
  • Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt; bei Mutterschaftsgeld der 12 Monate vor dem Mutterschutz
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss
  • Selbständige: Steuerbescheid und Gewinnermittlung für das Jahr vor der Geburt
  • Wer während des Elterngelds in Teilzeit arbeitet: Nachweis der Wochenarbeitszeit
  • Steuerbescheid des Vorjahres, falls vorhanden (für die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen)

Was im Antrag steht

Das Herzstück ist die Auswahl der Lebensmonate: Für jeden Monat kreuzen Sie an, ob Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen. Die Angaben können Sie später ändern, rückwirkend aber nur für 3 Monate und nicht für schon ausgezahlte Monate (Ausnahme: Plus in Basis umwandeln).

Mit Elterngeldpilot berechnen Sie zuerst, welche Aufteilung für Ihre Familie am meisten bringt. Im vollständigen Plan füllen wir den bundeseinheitlichen Antrag mit Ihren Monaten vor oder geben Ihnen für die übrigen Länder eine Antragshilfe mit allen Werten.

Häufige Fragen

Kann ich Elterngeld vor der Geburt beantragen?

Nein. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich, weil die Geburtsurkunde dazugehört. Vorbereiten können Sie alles vorher, in einigen Ländern auch schon online.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Land im Durchschnitt etwa 30 bis 90 Tage vom Antrag bis zum Bescheid. Ein vollständiger Antrag vermeidet Rückfragen.

Muss jeder Elternteil einen eigenen Antrag stellen?

Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch. Im bundeseinheitlichen Antrag können Sie die Monate beider Eltern angeben; beide unterschreiben.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.