Planung

Partnerschaftsbonus: Voraussetzungen, Höhe und Nachweise

Den Partnerschaftsbonus bekommen Eltern, die gleichzeitig 2 bis 4 Lebensmonate am Stück jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Jeder Elternteil erhält dann für jeden dieser Monate einen zusätzlichen Monatsbetrag, der wie ElterngeldPlus berechnet wird.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Die Voraussetzungen (§ 4b BEEG)

  • Beide arbeiten in Teilzeit: jeder Elternteil zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gerechnet als Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats.
  • Gleichzeitig: Beide Eltern beziehen den Bonus in denselben Lebensmonaten.
  • Am Stück: 2, 3 oder 4 Lebensmonate, die direkt aufeinander folgen.
  • Allgemeine Voraussetzungen: Beide erfüllen die Grundregeln für Elterngeld, also Wohnsitz in Deutschland, Kind im Haushalt und eigene Betreuung.
  • Im Zeitfenster: Die Bonusmonate müssen bis zum Ende des 32. Lebensmonats liegen.

Die Bonusmonate können vor, zwischen oder nach Ihren übrigen Elterngeldmonaten liegen. Sie kommen zu den Basis- und Plus-Monaten hinzu und verbrauchen nichts von Ihrem sonstigen Kontingent.

Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?

Der Bonus wird genauso berechnet wie ElterngeldPlus mit Einkommen: Ersatzrate mal Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor der Geburt (höchstens 2.770 €) und dem Elterngeld-Netto in den Bonusmonaten. Höchstens gibt es die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen, mindestens 150 €. Das Einkommen aus den Bonusmonaten wird mit dem Einkommen aus Ihren übrigen Plus-Monaten mit Einkommen zu einem gemeinsamen Durchschnitt zusammengefasst. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber ElterngeldPlus.

Beispiel 1: mittleres Einkommen

Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.000 €, in den Bonusmonaten 1.200 €. Die Differenz beträgt 800 €, davon 65 % ergeben 520 € im Monat. Das liegt unter dem Deckel von 650 €, also gibt es 520 € (Zahlen aus der Broschüre des Familienministeriums zu ElterngeldPlus mit Teilzeit).

Beispiel 2: höheres Einkommen

Elterngeld-Netto vor der Geburt 3.000 €; gerechnet wird aber höchstens mit 2.770 €. In den Bonusmonaten verdient dieser Elternteil 2.250 € Elterngeld-Netto. Die Differenz beträgt 520 €, davon 65 % ergeben 338 € im Monat (Beispiel aus den Richtlinien zum BEEG, ohne Geschwisterbonus). Bei 4 Bonusmonaten wären das für diesen Elternteil 1.352 € zusätzlich.

Jeder Elternteil bekommt seinen eigenen Bonus, berechnet aus seinem eigenen Einkommen.

Alleinerziehende

Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus allein bekommen (§ 4c Abs. 2 BEEG). Sie müssen dafür 2 bis 4 Lebensmonate am Stück 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten und die Voraussetzungen für Alleinerziehende erfüllen, zum Beispiel: Sie haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der andere Elternteil lebt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen. Mehr dazu unter Partnermonate.

Nachweise: Arbeitszeit und Einkommen

Für die Bonusmonate geben Sie im Antrag Ihr erwartetes Einkommen an und legen einen Nachweis über die wöchentliche Arbeitszeit bei, zum Beispiel:

  • den Arbeitsvertrag oder die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeit in der Elternzeit,
  • eine Arbeitgeberbescheinigung,
  • im bundeseinheitlichen Antrag die Anlage „Einkünfte neben dem Elterngeld“.

Weil das Einkommen beim Antrag noch nicht feststeht, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig. Nach dem Ende des Bezugszeitraums weisen Sie das tatsächliche Einkommen nach (§ 8 Abs. 1 BEEG), und beide Eltern müssen bei der Prüfung der Bonusmonate mitwirken (§ 8 Abs. 1a BEEG). Zu viel gezahltes Elterngeld fordert die Elterngeldstelle zurück, zu wenig gezahltes zahlt sie nach.

Lagen die Voraussetzungen in einzelnen Bonusmonaten nicht vor, etwa weil Sie mehr als 32 Stunden gearbeitet haben, entfällt der Bonus für diese Monate. Für die übrigen Bonusmonate gilt die Bedingung „am Stück“ nach § 4b Abs. 5 BEEG trotzdem als erfüllt. Klären Sie solche Fälle am besten früh mit Ihrer Elterngeldstelle.

Worauf Sie bei der Planung achten sollten

  • Wer in Elternzeit ist, klärt die Teilzeit mit dem Arbeitgeber. Den Wunsch nach Teilzeit in der Elternzeit teilen Sie ihm rechtzeitig mit, für Zeiten bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vorher (Elternzeit beantragen).
  • Die 24 bis 32 Stunden gelten im Durchschnitt des Lebensmonats, nicht des Kalendermonats. Lebensmonate beginnen am Geburtstag des Kindes.
  • Überstunden können den Bonus kosten, wenn der Durchschnitt über 32 Stunden steigt.

Ob und wann sich der Bonus für Ihre Familie lohnt, können Sie im Elterngeldrechner durchspielen. Die Elterngeldstelle berät Sie kostenlos und entscheidet verbindlich.

Häufige Fragen

Bekommt man den Partnerschaftsbonus auch mit 20 Wochenstunden?

Nein. Beide Eltern müssen im Durchschnitt des Lebensmonats mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Müssen beide Eltern den Bonus gleichzeitig beziehen?

Ja. Die Bonusmonate liegen bei beiden Eltern in denselben Lebensmonaten und folgen direkt aufeinander, mindestens 2 und höchstens 4.

Gibt es den Partnerschaftsbonus auch für Alleinerziehende?

Ja. Wer die Voraussetzungen für Alleinerziehende nach § 4c BEEG erfüllt, kann den Bonus für 2 bis 4 Monate am Stück allein beziehen, wenn er 24 bis 32 Wochenstunden arbeitet.

Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus höchstens?

So hoch wie ElterngeldPlus ohne Einkommen, also höchstens 900 € im Monat, ohne Zuschläge. Weil Sie in den Bonusmonaten arbeiten, ist der Betrag meist niedriger.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.