Planung

Partnermonate: 12 plus 2 Monate Elterngeld

Eltern haben zusammen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld; 2 weitere Partnermonate kommen hinzu, wenn bei einem Elternteil in 2 Lebensmonaten das Einkommen sinkt oder wegfällt. Weil ein Elternteil höchstens 12 Monate bekommt, gibt es die vollen 14 Monate nur, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Die Grundregel (§ 4 BEEG)

  • 12 Monate gemeinsam: Beide Eltern zusammen haben Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld.
  • 2 Partnermonate dazu: Es werden 14, wenn bei einem Elternteil in 2 Lebensmonaten das Erwerbseinkommen geringer ist als vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld zählen dabei als solche Monate.
  • Höchstens 12 pro Person: Ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monate Basiselterngeld bekommen, dazu bis zu 4 Monate Partnerschaftsbonus.
  • Mindestens 2 Monate: Wer Elterngeld bezieht, muss es für mindestens 2 Lebensmonate beziehen.
  • Zeitfenster: Basiselterngeld gibt es bis zum Ende des 14. Lebensmonats.

Hatten beide Eltern vor der Geburt kein Einkommen, gibt es zusammen nur 12 Monate Basiselterngeld, denn es kann kein Einkommen wegfallen. Jeder Basismonat lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen; aus 14 Basismonaten werden so bis zu 28 Plus-Monate.

Beispiele für erlaubte Aufteilungen

AufteilungElternteil AElternteil BZusammen
klassisch12 Monate Basis2 Monate Basis14 Monate
halbe-halbe7 Monate Basis7 Monate Basis14 Monate
nur ein Elternteil12 Monate Basiskeine12 Monate
nur ElterngeldPlus20 Monate Plus8 Monate Plus28 Plus-Monate

Ein einzelner Partnermonat ist nicht möglich: Nimmt ein Elternteil Elterngeld, dann für mindestens 2 Lebensmonate. Die Partnermonate sind auch nicht für Väter reserviert, sondern einfach für den Elternteil, der nicht die übrigen 12 Monate nimmt.

Gleichzeitig Basiselterngeld: nur ein Monat

Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren sind, dürfen beide Eltern nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und dieser Monat muss in den ersten 12 Lebensmonaten liegen (§ 4 Abs. 6 BEEG). ElterngeldPlus neben Basiselterngeld oder neben ElterngeldPlus ist dagegen unbegrenzt möglich.

Die Begrenzung gilt nicht bei:

  • Mehrlingsgeburten,
  • Frühgeburten mit Anspruch auf zusätzliche Elterngeldmonate,
  • einem Kind mit ärztlich festgestellter Behinderung,
  • einem Geschwisterkind mit Behinderung, für das es den Geschwisterbonus gibt.

Für Kinder, die vom 1. September 2021 bis zum 31. März 2024 geboren sind, galt diese Grenze noch nicht.

Achtung beim Mutterschutz

Die Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss bekommt, zählen immer als ihre Basiselterngeld-Monate, auch wenn sie dafür kaum Elterngeld erhält. Das hat Folgen für den gemeinsamen Monat: Bekommt die Mutter in den Lebensmonaten 1 und 2 Mutterschaftsgeld, kann der andere Elternteil nur in einem dieser beiden Monate Basiselterngeld beziehen. Für den zweiten Monat bliebe zum Beispiel ElterngeldPlus. Details unter Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Alleinerziehende: alle 14 Monate allein (§ 4c BEEG)

Ein Elternteil kann die 14 Monate auch allein bekommen, wenn das Einkommen in 2 Lebensmonaten sinkt und eine dieser Situationen vorliegt:

  1. Sie erfüllen die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und der andere Elternteil lebt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen,
  2. die Betreuung durch den anderen Elternteil würde das Kindeswohl gefährden, oder
  3. die Betreuung durch den anderen Elternteil ist unmöglich.

Alleinerziehende können außerdem den Partnerschaftsbonus allein beziehen.

Frühgeburt: zusätzliche Monate

Kommt das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, gibt es zusätzliche Basismonate: bei mindestens 6 Wochen einen, bei 8 Wochen zwei, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier (§ 4 Abs. 5 BEEG). Das Zeitfenster für Basiselterngeld verlängert sich entsprechend.

Wenn beide zu viel beantragen

Beantragen die Eltern zusammen mehr Monate, als ihnen zustehen, gilt § 5 Abs. 2 BEEG: Wer höchstens die Hälfte beantragt hat, bekommt seine Monate; der andere erhält den Rest. Haben beide mehr als die Hälfte beantragt, bekommt jeder die Hälfte. Stimmen Sie die Monate deshalb vorher ab und tragen Sie sie im Antrag gemeinsam ein.

Mit dem Elterngeldrechner sehen Sie, was verschiedene Aufteilungen für Ihre Familie bedeuten. Der Elterngeldpilot-Plan (39 € einmalig) enthält den ausgearbeiteten Monatsplan für beide Eltern, die Antragshilfe mit vorausgefülltem Antrag, die Elternzeit-Schreiben und Fristen-Erinnerungen. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle, die Sie auch kostenlos berät.

Häufige Fragen

Muss der Vater die Partnermonate nehmen?

Nicht der Vater speziell, sondern der andere Elternteil. Wer die 14 Monate ausschöpfen will, braucht beide Eltern, weil eine Person höchstens 12 Monate Basiselterngeld bekommt. Nimmt ein Elternteil Elterngeld, dann für mindestens 2 Lebensmonate.

Können beide Eltern die Partnermonate gleichzeitig nehmen?

Basiselterngeld gleichzeitig nur in einem Lebensmonat innerhalb der ersten 12, mit Ausnahmen etwa für Mehrlinge und Frühchen. ElterngeldPlus dürfen Sie beliebig lange parallel beziehen.

Gibt es Partnermonate, wenn ein Elternteil vor der Geburt nicht gearbeitet hat?

Ja, wenn der andere Elternteil vor der Geburt Einkommen hatte und es in 2 Lebensmonaten sinkt. Hatten beide kein Einkommen, gibt es zusammen nur 12 Monate.

Wie viele Monate bekommen Alleinerziehende?

Unter den Voraussetzungen des § 4c BEEG alle 14 Monate Basiselterngeld, also auch die Partnermonate, oder entsprechend bis zu 28 Monate ElterngeldPlus.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.