Elternzeit
Elternzeit beantragen: Fristen, Form und Rechte
Elternzeit melden Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn an, für Zeiten zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, reicht dafür die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Anmelden statt beantragen
Elternzeit ist ein Recht. Ihr Arbeitgeber muss sie nicht genehmigen: Sie verlangen sie fristgerecht, und er muss sie Ihnen bescheinigen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis, Sie bekommen in dieser Zeit in der Regel keinen Lohn.
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit regeln Sie mit dem Arbeitgeber, das Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle (siehe Elterngeld beantragen). Viele Eltern stimmen beides aufeinander ab.
Wer hat Anspruch und wie lange?
- Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen (§ 15 BEEG).
- Die Elternzeit dauert bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon können Sie auch zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen.
- Der Mutterschutz nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet.
- Beide Eltern können Elternzeit nehmen, nacheinander oder gleichzeitig.
- Für jedes Kind besteht ein eigener Anspruch.
Die Fristen
| Elternzeit für die Zeit | Anmeldung spätestens | Kündigungsschutz frühestens ab |
|---|---|---|
| bis zum 3. Geburtstag | 7 Wochen vor Beginn | 8 Wochen vor Beginn |
| zwischen 3. und 8. Geburtstag | 13 Wochen vor Beginn | 14 Wochen vor Beginn |
Melden Sie zu spät an, ist die Elternzeit nicht verloren: Ihr Beginn verschiebt sich dann entsprechend nach hinten. Aus dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Beispiele für den Start direkt nach der Geburt
- Mutter nach dem Mutterschutz: Beginnt die Elternzeit direkt nach 8 Wochen Mutterschutz, muss die Anmeldung spätestens 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber sein, also etwa eine Woche nach der Geburt.
- Anderer Elternteil ab der Geburt: Wer ab dem Tag der Geburt Elternzeit nehmen möchte, rechnet die 7 Wochen vom errechneten Geburtstermin zurück.
Die Form: Textform oder Schriftform
Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder adoptiert wurden, genügt die Textform: eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift. Das gilt auch für den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit.
Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gilt weiter die Schriftform: ein Brief mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift, im Original. Fax oder E-Mail reichen dann nicht.
Festlegung für 2 Jahre
Wenn Sie Elternzeit für die Zeit bis zum 3. Geburtstag anmelden, müssen Sie gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren Sie Elternzeit nehmen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Bei Müttern zählen der Mutterschutz nach der Geburt und ein direkt anschließender Urlaub zu diesen 2 Jahren.
Aufteilung in Abschnitte
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf bis zu 3 Zeitabschnitte verteilen. Für weitere Abschnitte braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers. Einen dritten Abschnitt, der zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt, kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Teilzeit während der Elternzeit
Sie dürfen in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, im Durchschnitt des Monats (§ 15 Abs. 4 BEEG). Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige braucht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers; er kann sie innerhalb von 4 Wochen in Textform ablehnen.
Einen Anspruch darauf, Ihre Arbeitszeit auf 15 bis 32 Wochenstunden zu verringern, haben Sie für mindestens 2 Monate, wenn
- Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat,
- Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht,
- keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und
- Sie die Teilzeit 7 Wochen (bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (danach) vorher anmelden.
Den Anspruch können Sie zweimal geltend machen. Lehnt der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen (bis zum 3. Geburtstag) bzw. 8 Wochen (danach) in Textform ab, gilt die Teilzeit als vereinbart. Wie sich Teilzeit auf das Elterngeld auswirkt, lesen Sie unter Elterngeld und Teilzeit.
Kündigungsschutz
Ab der Anmeldung darf Ihr Arbeitgeber Ihnen grundsätzlich nicht kündigen, frühestens aber ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag) und während der gesamten Elternzeit (§ 18 BEEG). Der Schutz gilt auch, wenn Sie in Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, und wenn Sie ohne Elternzeit in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen.
Urlaub und eigene Kündigung
Der Arbeitgeber darf Ihren Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht aber, wenn Sie bei ihm in Teilzeit arbeiten (§ 17 BEEG). Möchten Sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt eine Frist von 3 Monaten (§ 19 BEEG).
So gehen Sie vor
- Zeiträume festlegen: wer wann, mit oder ohne Teilzeit, für die nächsten 2 Jahre verbindlich.
- Frist berechnen: 7 bzw. 13 Wochen vor dem ersten Tag der Elternzeit.
- Schreiben aufsetzen, eine Vorlage finden Sie im Elternzeit-Musterschreiben.
- Zugang sichern und um Bestätigung bitten.
Der Elterngeldpilot-Plan (39 € einmalig) enthält fertige Elternzeit-Schreiben mit Ihren Daten und Zeiträumen, dazu den Monatsplan für das Elterngeld, die Antragshilfe und Erinnerungen an Ihre Fristen. Wie viel Elterngeld Sie in der Elternzeit erwarten können, zeigt der kostenlose Elterngeldrechner. Zum Elterngeld berät die Elterngeldstelle kostenlos und entscheidet verbindlich. Bei arbeitsrechtlichen Streitfragen helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?
Nein. Elternzeit ist ein Rechtsanspruch. Sie müssen sie fristgerecht und in der richtigen Form verlangen; der Arbeitgeber muss sie dann bescheinigen.
Reicht eine E-Mail an den Arbeitgeber?
Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, ja, denn es gilt die Textform. Für früher geborene Kinder brauchen Sie einen unterschriebenen Brief im Original.
Wann beginnt der Kündigungsschutz?
Mit der Anmeldung, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher. Er gilt bis zum Ende der Elternzeit.
In wie viele Abschnitte darf ich die Elternzeit aufteilen?
In bis zu 3 Abschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Für weitere Abschnitte brauchen Sie seine Zustimmung.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.