Elternzeit

Elternzeit Musterschreiben: Vorlage für den Arbeitgeber

Mit dem Musterschreiben unten melden Sie Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber an: Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und schicken Sie es spätestens 7 Wochen vor Beginn ab. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, genügt eine E-Mail; für früher geborene Kinder brauchen Sie einen unterschriebenen Brief.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Bevor Sie schreiben: das sollten Sie festlegen

  • Zeiträume: Von wann bis wann nehmen Sie Elternzeit? Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag müssen Sie sich für 2 Jahre verbindlich festlegen.
  • Abschnitte: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers sind bis zu 3 Abschnitte möglich.
  • Teilzeit: Möchten Sie in der Elternzeit 15 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann nennen Sie Beginn, Stundenzahl und Ihre gewünschte Verteilung.
  • Frist: 7 Wochen vor Beginn für Zeiten bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen für Zeiten zwischen dem 3. und 8. Geburtstag.

Alle Regeln im Überblick finden Sie unter Elternzeit beantragen.

Musterschreiben zum Kopieren

[Ihr Vor- und Nachname], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name des Arbeitgebers], [Abteilung oder Ansprechperson], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Anmeldung von Elternzeit nach § 16 BEEG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich für mein Kind [Vorname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum] [bei Anmeldung vor der Geburt stattdessen: voraussichtlicher Geburtstermin am Datum], Elternzeit nach §§ 15 und 16 BEEG in Anspruch.

Ich nehme Elternzeit für folgende Zeiträume: vom [Datum] bis zum [Datum]. [Optional: weiterer Zeitabschnitt vom Datum bis zum Datum.] Für die zwei Jahre ab Beginn meiner Elternzeit lege ich mich mit dieser Erklärung verbindlich fest.

[Optional, Teilzeit:] Während der Elternzeit möchte ich ab dem [Datum] bis zum [Datum] in Teilzeit mit [Stundenzahl zwischen 15 und 32] Stunden pro Woche bei Ihnen weiterarbeiten. Als Verteilung der Arbeitszeit schlage ich vor: [zum Beispiel Montag bis Donnerstag, jeweils Stundenzahl]. Ich beantrage die Verringerung meiner Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und bescheinigen Sie mir die Elternzeit.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname] [Unterschrift nur nötig, wenn Ihr Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde]

Hinweise zum Ausfüllen

  • Geburtsdatum: Melden Sie vor der Geburt an, nennen Sie den errechneten Termin.
  • Mehrere Abschnitte: Listen Sie jeden Abschnitt mit Anfangs- und Enddatum auf. Für mehr als 3 Abschnitte brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Teilzeit: Den Absatz zur Teilzeit lassen Sie weg, wenn Sie in der Elternzeit nicht arbeiten möchten. Der Anspruch auf Teilzeit setzt unter anderem voraus, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und Sie dort länger als 6 Monate arbeiten.
  • Ab Geburt oder später: Wenn die Elternzeit nicht mit der Geburt beginnt, nennen Sie einfach das konkrete Anfangsdatum.

Variante für Mütter direkt nach dem Mutterschutz

Statt des ersten Zeitraums schreiben Sie: „Ich nehme Elternzeit im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis zum [Datum].“ Der Mutterschutz nach der Geburt zählt bereits zu den 2 Jahren, für die Sie sich festlegen. Die 7-Wochen-Frist läuft ab dem ersten Tag nach dem Mutterschutz zurück; bei 8 Wochen Mutterschutz muss das Schreiben also etwa eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber sein.

Variante für den anderen Elternteil ab der Geburt

Statt des ersten Zeitraums schreiben Sie: „Ich nehme Elternzeit ab dem Tag der Geburt bis zum [Datum].“ Rechnen Sie die 7 Wochen vom errechneten Geburtstermin zurück.

Form und Zugang

  • Kind ab dem 1. Mai 2025 geboren: Textform genügt, also eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift.
  • Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren: Schriftform, also ein Brief mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift im Original. Fax oder E-Mail reichen nicht.
  • Zugang nachweisen: Entscheidend ist, dass das Schreiben rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt. Lassen Sie sich den Empfang bestätigen, etwa per Antwort-E-Mail oder mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie, und heben Sie eine Kopie auf.
  • Bescheinigung: Der Arbeitgeber muss Ihnen die Elternzeit bescheinigen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Offizielle Vorlage des Familienministeriums

Das Bundesfamilienministerium bietet auf dem Familienportal ein einseitiges, ausfüllbares Musterformular „Mitteilung zur Elternzeit“ an. Es enthält dieselben Angaben wie unser Muster und endet ebenfalls mit der Bitte um Bestätigung.

Wer das Schreiben nicht selbst aufsetzen möchte: Der Elterngeldpilot-Plan (39 € einmalig) erstellt Ihre Elternzeit-Schreiben mit Ihren Daten und Zeiträumen und erinnert Sie an die Fristen; dazu gehören der Monatsplan und die Antragshilfe für das Elterngeld. Wie viel Elterngeld Sie während der Elternzeit bekommen können, zeigt der kostenlose Elterngeldrechner. Zu allen Fragen rund ums Elterngeld berät die Elterngeldstelle kostenlos; das Muster ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Termine rund um die Geburt finden Sie unter Elterngeld-Fristen.

Häufige Fragen

Muss ich das Schreiben unterschreiben?

Nur, wenn Ihr Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde. Für Kinder ab diesem Datum genügt die Textform, also auch eine E-Mail ohne Unterschrift.

Was muss unbedingt im Schreiben stehen?

Dass Sie Elternzeit verlangen, für welches Kind und für welche Zeiträume. Bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag müssen Sie sich verbindlich für 2 Jahre festlegen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber nicht antwortet?

Die Elternzeit selbst muss nicht genehmigt werden; der Arbeitgeber muss sie aber bescheinigen. Einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit muss er innerhalb von 4 Wochen in Textform ablehnen, sonst gilt die Teilzeit als vereinbart. Bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag beträgt diese Frist 8 Wochen.

Wann muss das Schreiben beim Arbeitgeber sein?

Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, für Zeiten zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Kommt es später an, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.