Planung

Elterngeld und Teilzeit: arbeiten während des Bezugs

Während des Elterngelds dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, im Durchschnitt des Lebensmonats. Ihr Verdienst wird angerechnet: Sie bekommen dann 65 bis 100 % der Differenz zwischen Ihrem Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Die 32-Stunden-Grenze

Elterngeld bekommt nur, wer nicht voll erwerbstätig ist. Das heißt: höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats (§ 1 Abs. 6 BEEG). Ausnahmen gelten für eine Berufsausbildung und für Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege. Arbeiten Sie in einem Lebensmonat im Schnitt mehr als 32 Stunden, gibt es für diesen Monat kein Elterngeld.

Für den Partnerschaftsbonus gilt zusätzlich eine Untergrenze: Beide Eltern müssen dann zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.

So wird das Einkommen angerechnet

Mit Einkommen nach der Geburt rechnet die Elterngeldstelle so (§ 2 Abs. 3 BEEG):

  1. Elterngeld-Netto vor der Geburt, dabei höchstens 2.770 €,
  2. minus Elterngeld-Netto aus der Teilzeit nach der Geburt,
  3. mal Ihre Ersatzrate von 65 bis 100 %.

Die Ersatzrate bleibt dieselbe wie ohne Einkommen; sie richtet sich nur nach dem Einkommen vor der Geburt. Das Elterngeld-Netto nach der Geburt wird mit denselben Pauschalen und derselben Steuerklasse berechnet wie vorher. Mindestens gibt es 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus. Beim ElterngeldPlus gilt zusätzlich ein Deckel: höchstens die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen.

Beispiele aus der Broschüre des Familienministeriums

Netto vor der GeburtNetto in TeilzeitBasiselterngeldElterngeldPlus
2.000 €500 €975 €650 €
2.000 €1.200 €520 €520 €
3.000 € (gerechnet mit 2.770 €)1.000 €1.150,50 €900 € (Deckel)

Im ersten Beispiel kürzt der Zuverdienst das ElterngeldPlus gar nicht, weil der berechnete Betrag über dem Deckel von 650 € liegt. Deshalb ist ElterngeldPlus für viele Eltern in Teilzeit interessant.

Basis- und Plus-Monate werden getrennt gemittelt

Die Elterngeldstelle schaut nicht auf jeden Monat einzeln, sondern bildet Durchschnitte:

  • einen Durchschnitt über alle Basismonate mit Einkommen,
  • einen zweiten über alle Plus- und Partnerschaftsbonus-Monate mit Einkommen.

Monate ohne Einkommen fließen nicht in diese Durchschnitte ein; für sie gibt es den vollen Betrag ohne Anrechnung. Einkommen aus Monaten, in denen Sie gar kein Elterngeld beziehen, spielt keine Rolle.

Beispiel aus der Broschüre

Ein Elternteil bezieht in den Lebensmonaten 1 bis 6 Basiselterngeld ohne Einkommen: 1.625 € im Monat. In den Lebensmonaten 7 bis 14 arbeitet er in Teilzeit mit 1.250 € Elterngeld-Netto und bezieht ElterngeldPlus. In den Lebensmonaten 15 bis 18 arbeitet er mehr, mit 1.875 €, und bezieht den Partnerschaftsbonus. Für die 12 Plus- und Bonusmonate rechnet die Elterngeldstelle mit dem Durchschnitt: (8 mal 1.250 € plus 4 mal 1.875 €) geteilt durch 12 gleich 1.458,33 €. Mit diesem Wert wird der Betrag für jeden dieser 12 Monate berechnet.

Das Einkommen wird dabei tagesgenau auf die Lebensmonate verteilt. Lebensmonate beginnen am Geburtstag Ihres Kindes und decken sich deshalb meist nicht mit den Kalendermonaten Ihrer Gehaltsabrechnung. Von jedem Monat wird außerdem die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abgezogen.

Minijob und Midijob

Auch ein Minijob ist Einkommen und wird angerechnet. Weil er steuer- und abgabenfrei ist, zählt der Verdienst abzüglich der Pauschale von 102,50 €. Bei einem Midijob, also einem Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 €, rechnet die Elterngeldstelle mit geringeren Sozialabgaben. Mehr dazu unter Elterngeld und Minijob.

Selbstständige

Bei selbstständiger Arbeit während des Elterngelds zählt der Gewinn. Als Betriebsausgaben werden pauschal 25 % der Einnahmen abgezogen, auf Antrag die tatsächlichen Ausgaben (Elterngeld für Selbstständige).

Vorläufiger Bescheid und Nachweise

Wenn Sie beim Antrag angeben, dass Sie arbeiten werden, steht Ihr Einkommen noch nicht fest. Die Elterngeldstelle entscheidet deshalb vorläufig und zahlt nach Ihrem erwarteten Einkommen (§ 8 Abs. 3 BEEG). Dem Antrag legen Sie einen Nachweis über die Wochenarbeitszeit bei, etwa den Arbeitsvertrag, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberbescheinigung, im bundeseinheitlichen Antrag mit der Anlage „Einkünfte neben dem Elterngeld“.

Nach dem Ende des Bezugszeitraums weisen Sie das tatsächliche Einkommen nach (§ 8 Abs. 1 BEEG). Haben Sie weniger verdient als angegeben, zahlt die Elterngeldstelle nach; haben Sie mehr verdient, fordert sie den Unterschied zurück. Schätzen Sie Ihr Einkommen deshalb lieber realistisch als zu niedrig.

Teilzeit in der Elternzeit

Sind Sie in Elternzeit, brauchen Sie für die Teilzeit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder Ihren gesetzlichen Anspruch auf 15 bis 32 Wochenstunden. Den melden Sie für Zeiten bis zum 3. Geburtstag 7 Wochen vorher an. Kündigungsschutz besteht auch, wenn Sie ohne Elternzeit in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen. Details unter Elternzeit beantragen.

Im kostenlosen Elterngeldrechner können Sie Monate mit Teilzeit einplanen und Basiselterngeld mit ElterngeldPlus vergleichen. Der Elterngeldpilot-Plan (39 € einmalig) enthält den ausgearbeiteten Monatsplan, die Antragshilfe mit vorausgefülltem Antrag, die Elternzeit-Schreiben und Fristen-Erinnerungen. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich während des Elterngelds arbeiten?

Bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats. Für den Partnerschaftsbonus müssen es zwischen 24 und 32 Stunden sein.

Wird mein Teilzeitgehalt voll vom Elterngeld abgezogen?

Nein. Sie bekommen 65 bis 100 % der Differenz zwischen Ihrem Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt. Beim ElterngeldPlus kürzt ein kleiner Zuverdienst den Betrag oft gar nicht.

Warum bekomme ich in jedem Teilzeitmonat gleich viel, obwohl mein Gehalt schwankt?

Weil die Elterngeldstelle einen Durchschnitt bildet: einen über alle Basismonate mit Einkommen und einen über alle Plus- und Bonusmonate mit Einkommen.

Muss ich Einkommen nachweisen?

Ja. Beim Antrag weisen Sie die Arbeitszeit nach, und nach dem Ende des Bezugszeitraums das tatsächliche Einkommen. Bis dahin ist der Bescheid vorläufig.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.