Sonderfälle
Elterngeld und Minijob
Ein Minijob vor der Geburt zählt beim Elterngeld mit: Der Verdienst geht ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in das Elterngeld-Netto ein, nur eine Pauschale von 102,50 € im Monat wird abgezogen. Einen Minijob während des Elterngelds dürfen Sie behalten, sein Verdienst wird aber angerechnet.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Die Minijob-Grenzen
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zu einer festen Verdienstgrenze im Monat. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn:
| Jahr | Minijob-Grenze pro Monat |
|---|---|
| 2024 | 538 € |
| 2025 | 556 € |
| 2026 | 603 € |
| 2027 | 633 € |
Für jeden Monat gilt die Grenze des jeweiligen Jahres. Liegt Ihr Bemessungszeitraum zum Beispiel im Jahr 2025, gilt dort 556 €; arbeiten Sie während des Elterngelds im Jahr 2026, gilt 603 €. Verdienste oberhalb der Grenze bis 2.000 € im Monat sind ein Midijob (Übergangsbereich).
Minijob vor der Geburt: zählt mit
Der Verdienst aus einem Minijob gehört zum Elterngeld-Brutto. Weil er pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei ist, zieht die Elterngeldstelle davon keine Steuern und keine Sozialabgaben ab. Abgezogen wird nur die Werbungskostenpauschale von 102,50 € im Monat (für Geburten 2025 bis 2027), und zwar nur einmal pro Monat, auch wenn Sie mehrere Jobs haben. Einmalzahlungen, die als sonstige Bezüge gelten, zählen nicht mit.
Beispiel 1: nur ein Minijob
Minijob mit 450 € im Monat, Geburt im März 2026. Elterngeld-Netto: 450 € minus 102,50 € gleich 347,50 €. Weil das deutlich unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate auf 99,6 %. Ergebnis laut einem Testfall des offiziellen Elterngeldrechners des Bundes: 346,11 € Basiselterngeld oder 173,06 € ElterngeldPlus im Monat.
Beispiel 2: Minijob neben dem Hauptjob
Hauptjob mit 3.000 € brutto, Steuerklasse IV, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer, Geburt 2026. Ohne Minijob ergibt das laut offiziellem Elterngeldrechner 1.274,65 € Basiselterngeld. Mit einem zusätzlichen Minijob von 400 € sind es 1.534,65 €. Der Minijob erhöht hier das Elterngeld-Netto um die vollen 400 €, das Elterngeld also um 65 % davon, 260 €.
Für die Steuerklasse zählen Monate, in denen Sie nur einen Minijob hatten, nicht mit (Steuerklassenwechsel und Elterngeld). Hatten Sie vor der Geburt gar kein Einkommen, bekommen Sie den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld.
Minijob während des Elterngelds: wird angerechnet
Einen Minijob dürfen Sie während des Elterngelds weiter ausüben; die Grenze von 32 Wochenstunden erreichen Sie damit kaum. Der Verdienst wird aber angerechnet: Sie bekommen die Ersatzrate auf die Differenz zwischen Ihrem Elterngeld-Netto vor der Geburt und dem Elterngeld-Netto aus dem Minijob. Bei einem Minijob ist das der Verdienst minus 102,50 €.
Beispiel 3: Minijob nach der Geburt
Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.000 €. Nach der Geburt verdienen Sie im Minijob 602,50 € im Monat, das liegt 2026 unter der Grenze von 603 €. Nach Abzug der Pauschale bleiben 500 €. Basiselterngeld: 65 % von 1.500 € gleich 975 € statt 1.300 €. ElterngeldPlus: 650 €, genauso viel wie ohne Minijob, weil der berechnete Betrag über dem Deckel liegt (Zahlen nach der Broschüre des Familienministeriums).
Wie die Anrechnung bei mehreren Monaten mit Einkommen funktioniert, erklärt der Ratgeber Elterngeld und Teilzeit. Auch mit Minijob gibt es mindestens 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus.
Minijob in der Elternzeit
- Beim eigenen Arbeitgeber: Ein Minijob ist Teilzeit in der Elternzeit und bis 32 Wochenstunden erlaubt.
- Bei einem anderen Arbeitgeber: Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Er kann sie innerhalb von 4 Wochen in Textform ablehnen, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Mehr zu den Regeln unter Elternzeit beantragen.
Midijob: geringere Abzüge in der Rechnung
Bei einem Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 € im Monat werden in der Elterngeld-Rechnung Sozialabgaben nur auf einen verminderten Betrag angesetzt, ähnlich wie bei der echten Lohnabrechnung im Übergangsbereich. Das gilt vor und nach der Geburt.
Angaben im Antrag
Geben Sie einen Minijob vor der Geburt mit den Gehaltsabrechnungen an. Planen Sie einen Minijob während des Elterngelds, geben Sie das erwartete Einkommen im Antrag an, im bundeseinheitlichen Antrag mit der Anlage „Einkünfte neben dem Elterngeld“. Die Elterngeldstelle zahlt dann vorläufig; nach dem Ende des Bezugszeitraums weisen Sie den tatsächlichen Verdienst nach.
Im kostenlosen Elterngeldrechner geben Sie Ihren Minijob an und sehen, was er für Ihr Elterngeld bedeutet. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Zählt ein Minijob beim Elterngeld?
Ja. Ein Minijob vor der Geburt erhöht das Elterngeld, weil der Verdienst ohne Steuern und Sozialabgaben ins Elterngeld-Netto eingeht. Abgezogen wird nur die Pauschale von 102,50 € im Monat.
Darf ich während des Elterngelds einen Minijob haben?
Ja. Der Verdienst wird aber angerechnet. Beim ElterngeldPlus kürzt ein kleiner Minijob den Betrag oft nicht, weil der Deckel greift.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat. 2025 waren es 556 €, für 2027 sind es 633 €.
Bekomme ich mit Minijob mindestens 300 € Elterngeld?
Ja. Der Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus gilt immer, auch wenn Sie vor der Geburt nur einen Minijob oder gar kein Einkommen hatten.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.