Sonderfälle
Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen
Bei Zwillingen hat jeder Elternteil einen Elterngeldanspruch, nicht zwei, bekommt aber einen Mehrlingszuschlag von 300 € im Monat (beim ElterngeldPlus 150 €) für jedes weitere Kind. Außerdem dürfen Eltern von Mehrlingen in beliebig vielen Monaten gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Ein Anspruch pro Elternteil
Auch bei Zwillingen, Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt hat jeder Elternteil nur einen Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Es gibt also nicht doppelt so viele Monate und nicht doppelt so viel Geld. Die Regeln zu Dauer und Aufteilung sind dieselben wie bei einem Kind: zusammen 12 Monate Basiselterngeld plus 2 Partnermonate, oder entsprechend ElterngeldPlus.
Für die zusätzlichen Kinder gibt es stattdessen einen festen Zuschlag.
Der Mehrlingszuschlag (§ 2a Abs. 4 BEEG)
| Geburt | Zuschlag Basiselterngeld | Zuschlag ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Zwillinge | 300 € im Monat | 150 € im Monat |
| Drillinge | 600 € im Monat | 300 € im Monat |
| je weiteres Kind | plus 300 € | plus 150 € |
Bei Zwillingen liegt das Basiselterngeld mit Zuschlag damit zwischen 600 € und 2.100 € im Monat, ElterngeldPlus zwischen 300 € und 1.050 €. Den Zuschlag bekommt jeder Elternteil für jeden seiner Elterngeldmonate.
Beispiel 1: Elterngeld-Netto 2.000 €
Mit 65 % Ersatzrate ergeben sich 1.300 € Basiselterngeld, plus 300 € Mehrlingszuschlag: 1.600 € im Monat. ElterngeldPlus ohne Einkommen beträgt die Hälfte, also 800 € (Beispiel aus den Richtlinien zum BEEG).
Beispiel 2: vom Bruttolohn aus gerechnet
Zwillinge, geboren im Dezember 2025, beide Eltern mit Steuerklasse III und 3.000 € brutto, ohne Kirchensteuer. Der offizielle Elterngeldrechner des Bundes kommt in diesem Testfall auf 1.432,39 € plus 300 € gleich 1.732,39 € Basiselterngeld im Monat und 866,20 € ElterngeldPlus.
Und der Geschwisterbonus?
Zwillinge sind untereinander keine Geschwister im Sinne des Geschwisterbonus. Leben aber ältere Geschwister im Haushalt, die die Altersgrenzen erfüllen, etwa ein Kind unter 3 Jahren, bekommen Sie zusätzlich zum Mehrlingszuschlag auch den Geschwisterbonus.
Gemeinsame Basismonate ohne Begrenzung
Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren sind, dürfen Eltern normalerweise nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Bei Mehrlingsgeburten gilt diese Grenze nicht (§ 4 Abs. 6 BEEG). Beide Eltern können also in den ersten Monaten gleichzeitig zu Hause sein und Basiselterngeld bekommen, solange das gemeinsame Kontingent von 14 Monaten reicht. Jeder Monat, den Sie gleichzeitig nehmen, verbraucht zwei Monate davon.
Mutterschutz und Frühgeburt
- Nach einer Mehrlingsgeburt dauert der Mutterschutz 12 Wochen statt 8. Die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld, meist die ersten drei, gelten als Basismonate der Mutter, und das Mutterschaftsgeld wird auf ihr Elterngeld angerechnet (Mutterschaftsgeld und Elterngeld).
- Kommen die Kinder mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, gibt es zusätzliche Basismonate: einen bei 6 Wochen, zwei bei 8, drei bei 12 und vier bei 16 Wochen. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
Anrechnung anderer Leistungen
Bekommen Sie während des Elterngelds andere Lohnersatzleistungen, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld, werden diese angerechnet. Ein Teil des Elterngelds bleibt aber frei: normalerweise 300 € (ElterngeldPlus 150 €), bei Mehrlingen für jedes weitere Kind 300 € (bzw. 150 €) mehr (§ 3 Abs. 2 BEEG).
Der Antrag
Den Antrag stellen Sie wie bei einem Kind nach der Geburt bei der Elterngeldstelle. Legen Sie für jedes Kind eine Geburtsurkunde „zur Beantragung von Elterngeld“ bei. Bei einer Frühgeburt kommt die ärztliche Bescheinigung hinzu. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Elterngeld beantragen.
Im kostenlosen Elterngeldrechner können Sie verschiedene Aufteilungen für beide Eltern vergleichen. Der Elterngeldpilot-Plan für 39 € einmalig enthält den ausgearbeiteten Monatsplan, die Antragshilfe mit vorausgefülltem Antrag, die Elternzeit-Schreiben und Fristen-Erinnerungen. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Bekommt man bei Zwillingen doppelt Elterngeld?
Nein. Jeder Elternteil hat einen Anspruch, unabhängig von der Zahl der Kinder. Dafür gibt es 300 € Mehrlingszuschlag im Monat für jedes weitere Kind, beim ElterngeldPlus 150 €.
Dürfen bei Zwillingen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
Ja. Die Grenze von einem gemeinsamen Basismonat gilt bei Mehrlingsgeburten nicht. Jeder gemeinsame Monat zählt aber doppelt für das Kontingent von 14 Monaten.
Wie viele Geburtsurkunden brauche ich?
Für jedes Kind eine Geburtsurkunde „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original. Das Standesamt stellt sie kostenlos aus.
Gibt es bei Zwillingen auch den Geschwisterbonus?
Nicht wegen der Zwillinge selbst. Lebt aber ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt, kommt der Geschwisterbonus zum Mehrlingszuschlag hinzu.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.