Sonderfälle
Geschwisterbonus: Voraussetzungen, Höhe und Ende
Leben ältere Geschwister im Haushalt, gibt es 10 % mehr Elterngeld, mindestens 75 € im Monat beim Basiselterngeld und 37,50 € beim ElterngeldPlus. Voraussetzung ist ein Geschwisterkind unter 3 Jahren, zwei Geschwister unter 6 Jahren oder ein Geschwisterkind mit Behinderung unter 14 Jahren.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Die Voraussetzungen (§ 2a BEEG)
Den Bonus gibt es, wenn in Ihrem Haushalt eine dieser Konstellationen vorliegt. Das Neugeborene zählt dabei mit:
| Konstellation | Das heißt |
|---|---|
| zwei Kinder unter 3 Jahren | mindestens ein älteres Geschwisterkind ist jünger als 3 |
| drei oder mehr Kinder unter 6 Jahren | mindestens zwei ältere Geschwister sind jünger als 6 |
| ein Geschwisterkind mit Behinderung | mindestens ein Geschwisterkind mit Behinderung ist jünger als 14 |
- Es zählen nur Geschwister, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.
- Bei einer Behinderung brauchen Sie einen Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB); ein GdB unter 20 reicht nicht.
- Bei adoptierten Kindern zählt das Alter ab der Aufnahme in den Haushalt, längstens bis zum 14. Geburtstag.
- Kinder aus derselben Mehrlingsgeburt sind keine Geschwister im Sinne des Bonus. Für sie gibt es den Mehrlingszuschlag.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
Der Bonus beträgt 10 % des Elterngelds, das Ihnen sonst zustünde, auch in Monaten, in denen Sie in Teilzeit arbeiten. Er beträgt mindestens 75 € beim Basiselterngeld und mindestens 37,50 € beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus. Mit Bonus liegt Basiselterngeld damit zwischen 375 € und 1.980 €, ElterngeldPlus zwischen 187,50 € und 990 €.
Beispiel 1: niedriges Einkommen
Elterngeld-Netto vor der Geburt 1.000 €, Ersatzrate 67 %: Das ergibt 670 € Basiselterngeld. 10 % davon wären 67 €, also greift der Mindestbetrag von 75 €. Insgesamt gibt es 745 € im Monat (Beispiel aus den Richtlinien zum BEEG).
Beispiel 2: mittleres Einkommen
3.000 € brutto, Steuerklasse III, ohne Kirchensteuer, Geburt im Februar 2026, ein Geschwisterkind von 2024. Der offizielle Elterngeldrechner des Bundes kommt in diesem Testfall auf 1.443,55 € Basiselterngeld plus 144,36 € Geschwisterbonus, zusammen 1.587,91 € im Monat. Beim ElterngeldPlus sind es 721,78 € plus 72,18 €, zusammen 793,96 €.
Beim ElterngeldPlus gilt der übliche Deckel, er wird aber mit Bonus berechnet: höchstens die Hälfte von Basiselterngeld plus Bonus, das ohne Einkommen zustünde. Wie das Elterngeld selbst berechnet wird, steht unter Elterngeld berechnen.
Wann endet der Bonus?
Der Bonus wird zum letzten Mal für den Lebensmonat Ihres neugeborenen Kindes gezahlt, in dem das ältere Geschwisterkind die Altersgrenze erreicht (§ 2a Abs. 3 BEEG). Danach gibt es das Elterngeld ohne Bonus weiter, wenn die Bedingung nicht durch ein anderes Geschwisterkind erfüllt bleibt.
Beispiel aus der Broschüre des Familienministeriums
Elterngeld-Netto 2.000 €, das ältere Geschwisterkind wird im 7. Lebensmonat des Babys 3 Jahre alt.
| Lebensmonate | Basiselterngeld | Bonus | Zusammen |
|---|---|---|---|
| 1 bis 7 | 1.300 € | 130 € | 1.430 € |
| 8 bis 12 | 1.300 € | 0 € | 1.300 € |
Für die Planung ist es deshalb hilfreich zu wissen, in welchem Lebensmonat der Bonus endet: Er gilt für beide Eltern nur bis zu diesem Monat, egal wer in den späteren Monaten Elterngeld bezieht.
Geschwisterbonus und Mehrlinge
Bekommen Sie Zwillinge, gibt es statt des Geschwisterbonus den Mehrlingszuschlag von 300 € je weiteres Kind. Lebt zusätzlich ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt, bekommen Sie beides: Bonus und Zuschlag. Mehr dazu unter Elterngeld bei Zwillingen.
Gemeinsame Basismonate bei Geschwistern mit Behinderung
Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren sind, dürfen beide Eltern normalerweise nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Diese Grenze gilt nicht, wenn Sie den Geschwisterbonus wegen eines Geschwisterkinds mit Behinderung bekommen. Fällt die Voraussetzung später weg, bleibt es bei der Ausnahme. Mehr zu gemeinsamen Monaten unter Partnermonate.
Im Antrag angeben
Den Bonus müssen Sie nicht gesondert beantragen. Geben Sie im Elterngeldantrag die Geschwister mit Geburtsdatum an und legen Sie bei einer Behinderung den GdB-Bescheid bei. Ob Ihnen der Bonus zusteht, entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät Sie dazu kostenlos. Der kostenlose Elterngeldrechner fragt nach weiteren Kindern im Haushalt und rechnet den Bonus mit ein.
Häufige Fragen
Wie viel ist der Geschwisterbonus?
10 % des Elterngelds, mindestens 75 € im Monat beim Basiselterngeld und mindestens 37,50 € beim ElterngeldPlus.
Bis wann gibt es den Geschwisterbonus?
Bis einschließlich des Lebensmonats Ihres Babys, in dem das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt wird. Bei drei oder mehr Kindern gilt die Grenze von 6 Jahren, bei einem Geschwisterkind mit Behinderung von 14 Jahren.
Zählen Zwillinge als Geschwister?
Nein. Kinder aus derselben Geburt lösen den Mehrlingszuschlag aus, nicht den Geschwisterbonus. Ältere Geschwister können den Bonus aber zusätzlich auslösen.
Bekommen beide Eltern den Geschwisterbonus?
Ja, jeder Elternteil auf sein eigenes Elterngeld, solange die Voraussetzungen in seinen Bezugsmonaten erfüllt sind.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.