Planung

Steuerklassenwechsel und Elterngeld: was Sie wissen sollten

Die Steuerklasse beeinflusst das Elterngeld, weil die Elterngeldstelle pauschale Lohnsteuer abzieht: Je weniger Lohnsteuer in der maßgeblichen Steuerklasse anfällt, desto höher ist das Elterngeld-Netto. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der Monate im Bemessungszeitraum galt.

Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de

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Wichtig vorab: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ist keine Steuerberatung. Ob ein Wechsel der Steuerklasse für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Lage ab. Lassen Sie sich dazu von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater beraten.

Warum die Steuerklasse für das Elterngeld zählt

Das Elterngeld richtet sich nach dem Elterngeld-Netto vor der Geburt. Dafür zieht die Elterngeldstelle vom Brutto pauschale Steuern und Sozialabgaben ab (Elterngeld berechnen). Die Lohnsteuer berechnet sie mit Ihrer Steuerklasse. Eine Steuerklasse mit niedrigem monatlichem Lohnsteuerabzug führt deshalb zu einem höheren Elterngeld-Netto und damit zu mehr Elterngeld.

Beispiel aus den Testfällen des offiziellen Elterngeldrechners

Angestellte mit 3.000 € brutto im Monat, gesetzlich kranken-, renten- und arbeitslosenversichert, ohne Kirchensteuer, Geburt im Januar 2026. Nur die Steuerklasse ist verschieden:

SteuerklasseLohnsteuer in der Elterngeld-RechnungElterngeld-NettoBasiselterngeld
III46,66 €2.220,84 €1.443,55 €
IV306,50 €1.961,00 €1.274,65 €
V639,00 €1.628,50 €1.058,53 €

Das Beispiel zeigt nur, wie die Rechnung funktioniert. Es sagt nichts darüber, ob sich ein Wechsel für Ihre Familie insgesamt lohnt, denn die Steuerklasse verändert auch das Nettogehalt beider Partner und am Ende des Jahres die Steuer.

Die Mehrheitsregel (§ 2c Abs. 3 BEEG)

  • Grundlage ist die Steuerklasse auf der Gehaltsabrechnung des letzten Monats mit Einkommen im Bemessungszeitraum.
  • Hat sich die Steuerklasse im Bemessungszeitraum geändert, gilt die andere Steuerklasse, wenn sie in der Mehrzahl der Monate galt.
  • Bei Gleichstand zählt die zuletzt geltende Steuerklasse.
  • Mitgezählt werden nur Monate mit individuell versteuertem Einkommen. Monate, in denen Sie nur einen Minijob hatten, zählen nicht mit.
  • Der Wechsel des Faktors im Faktorverfahren gilt ebenfalls als Wechsel der Steuerklasse. Steuerklasse VI bleibt unberücksichtigt.

Zwei Beispiele aus der Broschüre des Familienministeriums: 4 Monate Steuerklasse I, 5 Monate V und 3 Monate III ergeben Steuerklasse V. 8 Monate V und danach 4 Monate III ergeben ebenfalls V, weil V in der Mehrzahl der Monate galt.

Für Mütter beginnt der Bemessungszeitraum meist 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begann, weil Mutterschutz-Monate übersprungen werden. Für den anderen Elternteil sind es in der Regel die 12 Monate vor dem Geburtsmonat.

Ab wann gilt ein Wechsel?

Einen Steuerklassenwechsel beantragen Verheiratete beim Finanzamt. Er gilt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Wer zum Beispiel im März wechselt, hat die neue Steuerklasse ab April auf der Gehaltsabrechnung.

Ein Wechsel nach der Geburt verändert das Elterngeld nicht mehr. Auch für ein Einkommen während des Elterngelds, etwa bei Teilzeit, rechnet die Elterngeldstelle mit denselben Merkmalen wie vor der Geburt.

Risiken und Nebenwirkungen

  • Weniger Netto beim Partner: Wechselt ein Partner in Steuerklasse III, wechselt der andere in V. Dessen monatliches Netto sinkt dann, oft deutlich.
  • Steuernachzahlung: Die Steuerklasse verändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer. Bei der Kombination III und V kann bei der Steuererklärung eine Nachzahlung fällig werden.
  • Progressionsvorbehalt: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Auch das kann zu einer Nachzahlung führen.
  • Steuererklärung: Wer mehr als 410 € Elterngeld oder ähnliche Leistungen im Jahr bekommt, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
  • Zeitpunkt: Gilt die neue Steuerklasse nicht in der Mehrzahl der Monate, zählt für das Elterngeld weiter die alte.

Legen Sie für eine Nachzahlung im Zweifel Geld zurück. Wie hoch sie ausfällt, kann Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein oder die Steuerberatung anhand Ihrer Zahlen sagen.

Wen Sie fragen können

  • Steuerliche Fragen: Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer im Rahmen seiner Befugnis) oder Steuerberaterin bzw. Steuerberater.
  • Elterngeld: Die Elterngeldstelle berät kostenlos und entscheidet verbindlich.

Im kostenlosen Elterngeldrechner geben Sie Ihre Steuerklasse an und sehen, wie hoch Ihr Elterngeld damit voraussichtlich ist. Weitere Planungsfragen klärt der Ratgeber Partnermonate; wie Einkommen während des Bezugs zählt, steht unter Elterngeld und Teilzeit.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel für das Elterngeld?

Das hängt vom Einzelfall ab: Ein höheres Elterngeld steht einem geringeren Netto des Partners und einer möglichen Steuernachzahlung gegenüber. Eine Empfehlung für Ihren Fall kann nur eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein geben.

Bringt ein Wechsel nach der Geburt noch etwas?

Für das Elterngeld nicht. Es zählt die Steuerklasse aus dem Bemessungszeitraum vor der Geburt, auch für Einkommen während des Elterngelds.

Welche Steuerklasse gilt bei 6 Monaten III und 6 Monaten IV?

Bei Gleichstand zählt die zuletzt geltende Steuerklasse. Galt zuletzt III, rechnet die Elterngeldstelle also mit III.

Ab wann gilt die neue Steuerklasse?

Ab dem Monat, der auf den Antrag beim Finanzamt folgt.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.