Elterngeld
Elterngeld-Reform 2027: Entwurf, noch kein Gesetz
Das Bundesfamilienministerium hat im Juli 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Elterngeld für Geburten ab dem 1. November 2027 neu regeln soll. Das ist noch kein Gesetz: Für Kinder, die vor diesem Datum geboren werden, gelten nach dem Entwurf die heutigen Regeln, und für spätere Geburten kann sich bis zum Beschluss noch einiges ändern.
Geprüft am 11. Oktober 2026 · nach BEEG und familienportal.de
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Der Stand (11. Oktober 2026)
- 6. Juli 2026: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht in die Abstimmung mit den anderen Ministerien.
- 7. Juli 2026: Die Pläne werden in der Regierungspressekonferenz vorgestellt.
- Ende August 2026: Laut Berichterstattung (zdfheute, 29. August 2026) gibt es noch keinen Kabinettsbeschluss.
Für die Zeit danach liegen uns keine bestätigten Informationen über einen Beschluss vor. Ein Referentenentwurf ist die erste Stufe eines Gesetzes. Danach folgen in der Regel der Beschluss im Kabinett, die Beratung in Bundestag und Bundesrat und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Auf jeder Stufe kann sich der Inhalt ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es neue gesicherte Informationen gibt.
Was der Entwurf vorsieht
Die folgende Tabelle vergleicht das geltende Recht mit dem Entwurf, so wie er im Juli 2026 öffentlich beschrieben wurde:
| Regel | Geltendes Recht | Entwurf (Geburten ab 1.11.2027) |
|---|---|---|
| Basiselterngeld für Paare | 12 Monate plus 2 Partnermonate, also 14 | 12 Monate insgesamt: je 3 Monate fest für jeden Elternteil, 6 Monate frei aufteilbar |
| ElterngeldPlus | bis zu 28 Monate für Paare | 24 Monate |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € |
| Alleinerziehende | bis zu 14 Monate | 12 Monate |
In einzelnen Medien wurden weitere Details genannt. Diese konnten wir nicht anhand von Primärquellen prüfen, deshalb nennen wir sie hier nicht.
Was die Koalition angekündigt hat
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 steht unter anderem, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag „spürbar anheben“ zu wollen. Genannt werden außerdem höhere Lohnersatzraten, eine andere Zahl und Aufteilung der Monate, eine flexiblere Berechnungsgrundlage für Selbstständige, Elterngeld für Pflegeeltern und ein vollständig digitales Verfahren. Das sind Ankündigungen, keine beschlossenen Regeln.
Was das für Sie bedeutet
- Geburt vor dem 1. November 2027: Nach dem Entwurf gelten für Sie die heutigen Regeln. Das betrifft alle Kinder, die 2026 oder bis Ende Oktober 2027 zur Welt kommen.
- Geburt ab dem 1. November 2027: Ob und welche neuen Regeln gelten, steht noch nicht fest. Planen Sie vorerst mit dem geltenden Recht und prüfen Sie den Stand, bevor Sie Entscheidungen treffen.
- Entscheidend ist das Geburtsdatum: Die Regeln beim Elterngeld richten sich nach dem Tag der Geburt, nicht nach dem errechneten Termin.
Was heute gilt
Für Geburten im Jahr 2026 bleiben die Grundregeln unverändert: 65 bis 100 % des Elterngeld-Netto, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat, gerechnet mit einem Elterngeld-Netto von höchstens 2.770 € bei Einkommen nach der Geburt. Außerdem gilt:
- 12 Monate Basiselterngeld plus 2 Partnermonate,
- gleichzeitiges Basiselterngeld beider Eltern nur in einem Lebensmonat (für Geburten ab 1. April 2024, mit Ausnahmen),
- die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (für Geburten ab 1. April 2025),
- Textform für die Anmeldung der Elternzeit (für Geburten ab 1. Mai 2025).
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Häufige Fragen
Ab wann gilt die Elterngeld-Reform?
Noch gar nicht. Der Entwurf vom Juli 2026 nennt Geburten ab dem 1. November 2027. Beschlossen war er nach den uns vorliegenden Quellen nicht (Stand: 11. Oktober 2026).
Wird das Elterngeld 2026 erhöht?
Nein. Für Geburten im Jahr 2026 gelten weiterhin 300 € bis 1.800 € Basiselterngeld und eine Ersatzrate von 65 bis 100 %.
Betrifft mich die Reform, wenn mein Kind 2027 geboren wird?
Kommt Ihr Kind vor dem 1. November 2027 zur Welt, gelten nach dem Entwurf die heutigen Regeln. Für spätere Geburten hängt es davon ab, ob und in welcher Form das Gesetz beschlossen wird.
Fallen die Partnermonate weg?
Nach dem Entwurf würden die 12 plus 2 Monate durch 12 Monate ersetzt, von denen je 3 für jeden Elternteil reserviert sind. Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; sie berät kostenlos.